Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Thüringen
In Thüringen gilt die neue Regelung zur Ladenöffnungszeit seit dem 24.
Gesetzesänderungen verkaufsoffener Sonntag
Seit dem 1. Januar 2012 ist das Gesetz etwas geändert worden, die Änderungen betreffen hauptsächlich die Öffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen. So dürfen Verkaufsstellen am ersten oder zweiten Adventssonntage zwischen 11 und 20 Uhr für die Dauer von sechs Stunden geöffnet sein. Gleich bleibt die Regelung, dass ein verkaufsoffener Sonntag an höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr stattfindet. Für Geschäfte, die besondere Warengruppen anbieten gilt, dass der Verkauf sonntags ab 7 Uhr (also eine Stunden früher als vorher) für die Dauer von fünf Stunden gestattet ist. Dies gilt für Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeitschriften und landwirtschaftliche Produkte. An Heiligabend und an Silvester dürfen die Läden nur bis 14 Uhr geöffnet sein.