Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Stuttgart
Das Ladenschlussgesetz in Stuttgart sieht vor, dass die Läden an drei Sonntagen jährlich einen verkaufsoffenen Sonn- oder Feiertag durchführen dürfen.
Besondere Regeln für besondere Waren
Besondere Warengruppen wie Milcherzeugnisse, Bäckerei- und Konditorwaren und Blumen dürfen für drei Stunden an Sonntagen verkauft werden und selbst erzeugte landwirtschaftliche Produkte für sechs Stunden, allerdings nur, wenn der Verkauf auch auf landwirtschaftlichen Flächen stattfindet. Auch Zeitungskioske dürfen bis zu sechs Stunden öffnen.
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