Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Schleswig-Holstein
Das Gesetz zur Ladenöffnungszeit in Schleswig-Holstein ist eins der liberalsten im gesamten Bundesgebiet.
Verkaufsoffener Sonntag
Ein verkaufsoffener Sonntag ist möglich, aber eingeschränkt. So dürfen Geschäfte aus besonderem Anlass (Feste, Märkte, Messen) pro Jahr vier verkaufsoffene Sonntage einrichten (allerdings nicht an den Adventssonntagen). Die Gemeinden entscheiden über diese Sonntage eigenverantwortlich.
Außerdem dürfen Läden, die hauptsächlich bestimmte Waren anbieten, auch an weiteren Sonn- und Feiertagen für je fünf Stunden öffnen. Zu diesen bestimmten Warengruppen gehören Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen, Zeitschriften und Zeitungen.
Des Weiteren dürfen Geschäfte, die unter die Bäderregelung fallen, in der Tourismus-Saison vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober auch an Sonntagen zwischen 11 und 19 Uhr geöffnet haben.