Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt dürfen die Geschäfte von Montag bis Freitag von 0 bis 24 Uhr geöffnet haben, samstags müssen die Türen ab 20 Uhr schließen.
Ausnahmeregelung verkaufsoffener Sonntag
Für Sonn- und Feiertage gibt es Ausnahmeregelungen für bestimmte Geschäfte und Waren. So dürfen Apotheken, Tankstellen und Verkaufsstellen auf Bahnhöfen und Flughäfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben (an Heiligabend allerdings nur bis 17 Uhr).
Unter bestimmte Waren, die auch sonn- und feiertags verkauft werden dürfen, fallen Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen sowie Zeitungen und Zeitschriften. Diese Waren dürfen für die Dauer von fünf Stunden verkauft werden, an Heiligabend höchstens bis 14 Uhr. Aus besonderem Anlass dürfen Geschäfte an vier Sonn- und Feiertagen im Jahr geöffnet sein. Davon ausgenommen sind Neujahr und hohe Feiertage wie Weihnachten, Ostern, Totensonntag und der Volkstrauertag. Ein verkaufsoffener Sonntag kann auf bestimmte Bezirke oder Handelszweige beschränkt werden und darf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit zwischen 11 und 20 Uhr nicht überschreiten, auf Hauptgottesdienstzeiten muss geachtet werden.
Verkaufsstellen in anerkannten Kur- und Erholungsorten dürfen auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben, dafür müssen sie sich entscheiden ob sie entweder an 40 Sonn- und Feiertagen im Jahr für jeweils acht Stunden oder an allen Sonn- und Feiertagen im Jahr für nur sechs Stunden (in der Zeit zwischen 11 und 20 Uhr) Waren anbieten möchten. In jedem Fall müssen sie dabei auf die Zeiten der Hauptgottesdienste Rücksicht nehmen. Von der Öffnung ausgenommen sind auch hier hohe Feiertage wie Karfreitag, Ostersonntag, der Volkstrauertag und Totensonntag. Außerdem müssen an Heiligabend die Läden ab 14 Uhr geschlossen sein. Ein verkaufsoffener Sonntag ist in Sachsen-Anhalt also recht streng geregelt.