Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Nürnberg
In Sachen Einkaufen gelten in Nürnberg recht strenge Gesetze.
In Nürnberg kann man, wenn es die Landesregierung zulässt, an bis zu vier Sonn- und Feiertagen einkaufen. Ein verkaufsoffener Sonntag darf aber nur stattfinden, wenn er an einen besonderen Anlass gekoppelt ist (Markt, Messe etc.), dabei sollte die Veranstaltung im Vordergrund stehen und ein verkaufsoffener Sonntag .
Ausnahme für bestimmte Warengruppen
Vom strengen Gesetz ausgenommen sind bestimmte Warengruppen. Diese dürfen an jedem Sonntag für einen gewissen Zeitraum verkauft werden. Milch und Blumen für die Dauer von zwei Stunden, Back- und Konditorwaren dürfen drei Stunden verkauft werden und Zeitungen und Zeitschriften ganze fünf Stunden. Nicht von diesem Gesetz betroffen sind Apotheken, Tankstellen, Bahnhöfe und Flughäfen, hier darf auch sonntags länger verkauft werden.
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