Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in München
München ist die beliebteste Einkaufsstadt in Bayern.
Regelung verkaufsoffener Sonntag
An höchstens vier Sonn- und Feiertagen im Jahr dürfen Geschäftsstellen geöffnet sein, allerdings nur dann, wenn ein Markt, eine Messe oder ähnliche Veranstaltung stattfindet und nicht das Offenhalten von Geschäften, sondern die Veranstaltung im Vordergrund steht.
Außerdem dürfen bestimmte Warengruppen auch sonn- und feiertags verkauft werden. Geschäftsstellen für Bäckerei- und Konditorwaren dürfen für die Dauer von drei Stunden auch sonntags öffnen; Blumen, Zeitungen und Zeitschriften dürfen bis zu fünf Stunden verkauft werden. An Bahnhöfen und Flughäfen dürfen Waren angeboten werden, die den Reisebedarf betreffen.
Neuste Gesetzesänderungen
Für Tankstellen gilt seit Frühjahr 2012: Außerhalb der gesetzlichen Öffnungszeiten dürfen Waren nur an Reisende mit Auto und deren Beifahrer verkauft werden.
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