Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern
Grundsätzlich gilt im 1,85 Millionen-starken Bundesland Mecklenburg-Vorpommern die 5 x 24-Stunden-Regel, an Samstagen dürfen die Geschäfte bis 22 Uhr geöffnet sein, an den übrigen Werktagen rund um die Uhr.
Der Verkauf von Backwaren, Milcherzeugnissen, Tabakwaren, Reiseandenken, Blumen, Zeitschriften und Zeitungen ist an Sonn- und Feiertagen für die Dauer von höchstens fünf Stunden erlaubt.
Die Bäderregelung
Es wurde nachreguliert am 7. April 2010, ab diesem Zeitpunkt wurde die sogenannte Bäderregelung geändert. Seiher gilt: Die Läden in 96 Orten und Ortsteilen, die als touristische Schwerpunktgebiete gelten sowie die Innenstädte von Rostock, Schwerin, Greifswald, Neubrandenburg, Wismar und Stralsund können zwischen dem letzten Sonntag im März und Ende Oktober mit Ausnahme der Feiertage von 13 bis 18 Uhr Waren anbieten und verkaufen. In den Weltkulturerbe-Städten Wismar und Stralsund sind bis zu 20, in den übrigen Städten ist bis zu 10 Mal ein verkaufsoffener Sonntag erlaubt.