Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Leipzig
Seit dem 1.
Es gelten Ausnahmeregelungen für bestimmte Warengruppen, die an jedem Sonntag von 7 bis 18 Uhr verkauft werden dürfen. Darunter fallen Zeitschriften, Blumen, Bäckerei- und Konditorwaren und Milcherzeugnisse. Sie dürfen für die Dauer von sechs aufteilbaren Stunden angeboten werden. Andere Waren im Geschäft müssen allerdings abgedeckt werden oder gesondert als am Sonntag nicht verkäuflich gekennzeichnet werden.
Ein verkaufsoffener Sonntag darf die Hauptgottesdienstzeiten nicht stören.
Eine weitere Ausnahme bilden Kur- und Wallfahrtsorte in Sachsen. Hier dürfen an jedem Sonn- und Feiertag (außer hohe Feiertage) Reisebedarfswaren, Sport- und Badeartikel, Devotionalien oder ortskennzeichnende Waren zwischen 11 und 20 Uhr für die Dauer von acht Stunden verkauft werden.
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