Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Hannover
In Hannover gilt immer noch das Ladenschlussgesetz aus dem Jahr 2007, das heißt, dass die Geschäfte an Werktagen rund um die Uhr geöffnet sein dürfen.
Ausnahme für bestimmte Waren
An jedem Sonntag (außer an den hohen Feiertagen) dürfen besondere Warengruppen verkauft werden. Dazu zählen Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen, Zeitungen und Zeitschriften und Tabakwaren.
Außerdem dürfen in den ca. 100 Ausflugs- und Kurorten in Niedersachsen die Geschäfte an mehr als 40 Sonntagen bestimmte Waren verkaufen.
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