Verkaufsoffener Sonntag 2013 in Hamburg

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Verkaufsoffener Sonntag
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Verkaufsoffener Sonntag

Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Hamburg

Das Hamburger Ladenschlussgesetz wurde am 13.

Dezember von der Bürgerschaft beschlossen und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. In Hamburg gilt seither eine 6 x 24-Regelung. An vier Sonntagen dürfen die Geschäfte außerdem ihre Türen öffnen, allerdings ist ein verkaufsoffener Sonntag an Adventssonntagen und Feiertagen nicht erlaubt.

Sonderregelungen

Außerdem gelten in der 1,69-Millionen-Stadt Sonderregelungen für die Abgabe von Milcherzeugnissen und Blumen – Verkaufsstellen dieser Waren dürfen zwei Stunden geöffnet haben, für Bäckereien und Konditoreien, die drei Stunden öffnen dürfen und Läden, die Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, hier sind Öffnungszeiten von fünf Stunden zulässig.

Ladenschlussgesetz für Hamburg »

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