Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Hamburg
Das Hamburger Ladenschlussgesetz wurde am 13.
Sonderregelungen
Außerdem gelten in der 1,69-Millionen-Stadt Sonderregelungen für die Abgabe von Milcherzeugnissen und Blumen – Verkaufsstellen dieser Waren dürfen zwei Stunden geöffnet haben, für Bäckereien und Konditoreien, die drei Stunden öffnen dürfen und Läden, die Zeitungen und Zeitschriften verkaufen, hier sind Öffnungszeiten von fünf Stunden zulässig.