Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Essen
In Essen, wie auch in ganz Nordrhein-Westfalen, gelten laxe Regelungen für die Ladenöffnungszeiten.
Besondere Warengruppen
Zu den besonderen Waren gehören Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen, Milcherzeugnisse, Zeitungen und Zeitschriften. Verkaufsstellen, die überwiegend solcherlei Produkte anbieten, dürfen sonn- und feiertags für fünf Stunden geöffnet sein.
In einigen Städten Nordrhein-Westfalens wird das laxe Gesetz zum verkaufsoffenen Sonntag so sehr ausgenutzt, dass die Landesregierung hier jetzt einen Riegel vorschieben möchte. So soll ein verkaufsoffener Sonntag zukünftig mehr an einen besonderen Anlass, wie Märkte, Messen o. ä. gekoppelt werden. Wie das neue Gesetz genau aussehen soll, ist bisher noch unklar.
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