Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Dresden
In Dresden, der Landeshauptstadt von Sachsen, kann von Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr eingekauft werden, Bäckereien dürfen sogar schon um 5 Uhr öffnen.
Verkaufsoffener Sonntag
Vier Mal im Jahr darf ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden, allerdings sind hohe Feiertage von dieser Regelung ausgeschlossen. So müssen die Läden an Ostern, dem Reformationsfest, dem 1. und 2. Weihnachtsfeiertag geschlossen bleiben. Wenn ein verkaufsoffener Sonntag stattfindet, dürfen die Geschäfte in der Zeit von 12 bis 18 Uhr öffnen. Zudem ist es erlaubt, an jedem Sonntag (außer den hohen Feiertagen) bestimmte Waren in der Zeit von 7 bis 18 Uhr anzubieten, insgesamt für eine Dauer von 6 aufteilbaren Stunden. Zu diesen Waren gehören Bäckerei- und Konditorwaren, Blumen, Milcherzeugnisse, Zeitschriften und Zeitungen. Eine weitere Ausnehme bilden anerkannte Kur- und Erholungsorte; hier dürfen die Geschäfte, die Reisebedarfswaren, Sport- und Badeartikel, Devotionalien oder ortskennzeichnende Waren anbieten, im Zeitraum von 11 bis 20 Uhr für die Dauer von acht Stunden geöffnet sein. Bei jedem verkaufsoffenen Sonntag müssen die Hauptgottesdienstzeiten beachtet werden. Außerdem müssen die Öffnungszeiten klar gekennzeichnet sein.
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