Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Bremen
Im kleinsten Bundesland (680.
Sonderregelungen
Für einige Bereiche gelten Sonderregelungen: Für die Dauer von drei Stunden dürfen folgende Verkaufsstellen auch sonn- und feiertags geöffnet haben: Apotheken, Bäckerei- und Konditorbetriebe, Tankstellen, Flughäfen und Bahnhöfe, Blumengeschäfte, Verkaufsstellen von Zeitungen und Zeitschriften, Hofläden, die landwirtschaftliche Erzeugnisse anbieten. Zusätzlich gilt für Bremen die Sonderregelung des § 9a, die besagt, dass im Bereich des Alten Hafens in der Stadtgemeinde Bremerhaven an 20 Sonn- und Feiertagen zusätzlich der Warenverkauf zur „touristischen Nutzung“ erlaubt ist.