Verkaufsoffener Sonntag und die gesetzliche Regelung in Berlin
In Berlin mit seinen 3,45 Millionen Einwohnern gilt seit dem 15.
Starker Protest seitens der Kirchen
Im Jahr 2007 klagten die beiden großen Kirchen beim Bundesverfassungsgericht gegen das bestehende Berliner Ladenöffnungsgesetz. Das Gericht erklärte daraufhin das Gesetz im Jahre 2009 für teilweise verfassungswidrig. Also trat 2010 das zweite Gesetz zur Änderung des Berliner Ladenöffnungsgesetzes in Kraft. Bis heute dürfen in Berlin an acht Sonn- oder Feiertagen im Jahr die Geschäfte geöffnet haben, darunter darf allerdings nur zwei mal ein verkaufsoffener Sonntag in die Adventszeit fallen. Zwei weitere verkaufsoffene Sonntage können die Unternehmer zu bestimmten Anlässen eigenmächtig bestimmen.